Sicherheitsingenieure für Bausicherheit nach Baustellenverordnung
Sicherheits-ingenieure für Bausicherheit nach Baustellenver-ordnung
Zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB30 B und C





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SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase
Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze) Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) Übermittlung der Vorankündigung Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase
Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze) Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden Durchführung von Sicherheitsbegehungen Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
SIFA (Sicherheitsfachkraft)
Gestellung der SiFa gemäß Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutztechnische Betreuung und Beratung von Unternehmen im Bauwesen
Zertifizierung AMS-Bau der BGBau
Begleitung und Beratung von Unternehmen im Bauwesen mit dem Ziel das Arbeitsschutzmanagementsystem AMS-Bau der BGBau einzuführen
Alle Leistungsphasen für Objektbetreuung gem. HOAI LP 6 bis 9
LP6: Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Mengenermittlung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse (LV); LP7: Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag; LP8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation; LP9: Objektbetreuung Kostenschätzung
Kostenkalkulation
Erstellung einer Positionsgenauen Kalkulation der Baukosten gemäß DIN 276 - Kostengruppen 200 und 300 in der Vorbereitungsphase eines Projektes.
Projektsteuerung Sinne der HOAI - Übernahme von Auftraggeberfunktionen
Erstellen eines Projektablaufplanes inkl. der Leistungen der beteiligten Planer und Koordinierung des Gesamtprojektes. Aufstellen und Überwachen von Organisation-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf das Projekt und der Projektbeteiligte. Laufendes Informieren des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers.
Sicherheitstechnik im Bauwesen
Als Sicherheitsingenieure sind wir seit über 10 Jahren in der Bausicherheit tätig und können auf eine erfolgreiche Historie von über 800 Bauvorhaben zurückblicken. Unser Team (22 Mitarbeiter) , allesamt Koordinatoren gemäß RAB30, koordiniert aktuell ca. 300 Baustellen im Bundesgebiet.

Gesetzliche Baustellenverordnung
Gesetzliche Baustellenver-ordnung
Die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung hat die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt. Des Weiteren wird die Koordination von Bauarbeiten im § 8 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG BGBl. Nr 450/1994) geregelt.
Pflichten des Bauherrn
Die Baustellenverordnung unterteilt ein Bauvorhaben in die Planungsphase und die Ausführungsphase. In der Planungsphase hat der Bauherr:

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-plan
Der SiGePlan ist nach RAB 31 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“) zu erstellen und muss die für die betreffende Baustelle anzuwendendenSicherheits- und Gesundheits-schutzplan
Der SiGePlan ist nach RAB 31 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“) zu erstellen und muss die für die betreffende Baustelle anzuwendendenerkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten (nach Anhang II der BaustellV) enthalten.

Eine Auswahl von uns betreuter Projekte
Case studies and projects
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Kundenmeinungen
Das sagen Kunden über uns
Was mir besonders bei der Zusammenarbeit mit SLS gefällt, ist, dass wir uns voll und ganz auf die SLS verlassen können und wir uns hinsichtlich der Baustellensicherheit um nichts kümmern müssen.

Wilhelm Schneider Zufriedener Kunde
Kompetenz pur

Thomas Both Zufriedener Kunde
Immer sehr hilfsbereit und zuverlässig

A T Zufriedener Kunde
Antworten auf häufig gestellten Fragen
1. Was ist ein SiGeKo und was macht er?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist eine Person, die vom Bauherrn beauftragt wird, um die Sicherheit und Gesundheit aller am Bauvorhaben Beteiligten zu gewährleisten. Seine Aufgaben umfassen sowohl die Planungs- als auch die Ausführungsphase eines Bauprojekts.
In der Planungsphase berät der SiGeKo den Bauherrn hinsichtlich sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Aspekte, erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und die Unterlage für spätere Arbeiten.
In der Ausführungsphase koordiniert er die Sicherheitsmaßnahmen der verschiedenen Gewerke, überprüft die Einhaltung des SiGePlans, führt Sicherheitsbegehungen durch und passt den SiGePlan bei Bedarf an. Er hat jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden Unternehmen, sondern wirkt beratend und koordinierend.
2. Ab wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle Pflicht?
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo. Grundsätzlich ist ein SiGeKo erforderlich, wenn mehrere Arbeitgeber (Gewerke) gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig werden.
Darüber hinaus kann eine SiGeKo-Pflicht auch bestehen, wenn besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellV ausgeführt werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder die Dauer der Arbeiten 30 Arbeitstage übersteigt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden.
3. Wer darf als SiGeKo tätig sein und welche Qualifikationen sind erforderlich?
Ein SiGeKo muss über bestimmte baufachliche, arbeitsschutzfachliche und spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Diese sind in der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) konkretisiert.
Baufachliche Kenntnisse umfassen beispielsweise Wissen in den Bereichen Bauplanung, Bauausführung, Baustelleneinrichtung und Bauablauf.
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse beinhalten Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht, in der Gefährdungsbeurteilung und in der Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Diese Kenntnisse können durch eine entsprechende Ausbildung oder Weiterbildung erworben werden.
Koordinatorenkenntnisse umfassen die Fähigkeit zur Koordination der verschiedenen Gewerke hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Zusätzlich ist in der Regel eine mehrjährige Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Bauvorhaben erforderlich. Typische Berufsgruppen, die als SiGeKo tätig werden, sind Bauingenieure, Architekten, Techniker oder Meister mit entsprechender Weiterbildung.
4. Wer haftet, wenn kein SiGeKo bestellt wird, obwohl dies erforderlich gewesen wäre?
Die Verantwortung für die Bestellung eines SiGeKo liegt grundsätzlich beim Bauherrn. Kommt der Bauherr dieser Pflicht nicht nach, obwohl die Voraussetzungen für eine SiGeKo-Pflicht erfüllt sind, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Dies kann Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz darstellen, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann die fehlende Bestellung eines SiGeKo unter Umständen auch zu einer zivilrechtlichen Haftung des Bauherrn führen, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall bei ordnungsgemäßer SiGeKo-Tätigkeit hätte vermieden werden können.
5. Was kostet ein SiGeKo?
Die Kosten für einen SiGeKo sind nicht pauschal festlegbar und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Komplexität des Bauvorhabens, der Dauer der Baumaßnahme und dem Umfang der zu erbringenden Leistungen (Planungs- und/oder Ausführungsphase).
Die Vergütung kann pauschal oder nach Aufwand (z.B. Stundensatz) vereinbart werden. In der Vergangenheit wurde oft ein Prozentsatz der Bausumme als Orientierungswert genannt (ca. 0,4% der Nettobausumme), dies ist jedoch keine verbindliche Größe. Es empfiehlt sich, individuelle Angebote von verschiedenen SiGeKos einzuholen und die Leistungen und Preise zu vergleichen. Der Bauherr trägt in der Regel die Kosten für den SiGeKo.
6. Benötigen auch private Bauherren einen SiGeKo?
Ja, auch private Bauherren sind grundsätzlich verpflichtet, einen SiGeKo zu bestellen, wenn die oben genannten Kriterien der Baustellenverordnung erfüllt sind (mehrere Gewerke, besonders gefährliche Arbeiten, bestimmter Umfang oder Dauer).
Auch wenn private Bauherren oft in Eigenleistung oder mit Bekannten und Verwandten bauen, können mehrere gleichzeitig oder nacheinander tätige Unternehmen (z.B. für Rohbau, Dach, Fenster, Heizung) die Bestellung eines SiGeKo erforderlich machen. Es ist wichtig, dass sich private Bauherren frühzeitig über ihre Pflichten informieren, um mögliche Risiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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